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Wenn nur zwei bis drei Personen im Jahr an der in der Regel für Nicht-GfPM-Mitglieder kostenpflichtigen Praxis vor Ort Verantsaltungen oder einem der jährlich 2 bis 3 Kongresse der GfPM bzw. von Partnerinstitutionen teilnehmen, so wird der Mitgliedsbeitrag nahezu vollständig kompesiert.

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